Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns Firma Thomas Kornfehl und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftige Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
    • Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
    • Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu Ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
  2. Angebot/Vertragsabschluss
    • Zusagen, Zusicherungen oder Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftlichen Bestätigung verbindlich.
  3. Preise
    • Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
    • Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltvereinbarung angemessen zu vergüten.
  4. Beigestellte Ware
    • Vom Kunden beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
    • Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellung liegt in der Verantwortung des Kunden.
  5. Zahlung
    • Bei Vertragsabschluss werden 40% des Entgeltes, der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
    • Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung.
    • Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
    • Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    • Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
    • Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezüglich projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
    • Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
    • Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
    • Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
    • Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
  7. Vorbereitungsarbeiten
    • Erd-, Planierungs- und sonstige bauseits erforderliche Arbeiten sind im Montage- oder Warenpreis nicht enthalten. Diese werden bei Herstellung durch Firma Thomas Kornfehl oder Kooperations-Partner zusätzlich an den Kunden verrechnet.
    • Bei Durchführung der in Punkt 7.1. benannten Arbeiten durch den Kunden oder durch andere Unternehmen als die Firma Thomas Kornfehl oder Kooperations-Partner, sind diese entsprechend unserer Vorschriften vorzunehmen. Für mangelhaft durchgeführte Vorarbeiten wird seitens der Firma Thomas Kornfehl keine Haftung übernommen.
  8. Leistungsausführung
    • Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
    • Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
    • Sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  9. Leistungsfristen und Termine
    • Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
    • Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 6 dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
  10. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
    • Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
  11. Behelfsmäßige Instandsetzung
    • Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
    • Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
  12. Stornobedingungen
    • Ist der Kunde vom Vertrag entgegen der Bestimmungen der § 3 KschG, § 11 FAGG bzw. ohne sonstiges Verschulden der Firma Thomas Kornfehl zurückgetreten, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30% des Auftragswertes zzgl. USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen.
  13. Widerrufsrecht
    • Da ein Pool-Set im Rahmen einer persönlichen Beratung auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden abgestimmt wird, ist dieses vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
  14. Eigentumsvorbehalt
    • Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
    • Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
    • Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
  15. Schutzrechte Dritter
    • Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
    • Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
    • Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterladen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieses Liefergegenstandes Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
  16. Unser Geistiges Eigentum
    • Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns bereitgestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
    • Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  17. Gewährleistung
    • Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
    • Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat.
    • Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
    • Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen keine Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar. Sind Mängelbehauptungen unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
    • Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden mindestens zwei Versuche einzuräumen.
    • Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.
    • Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht zumutbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

 

  • Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mängelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
  1. Garantiebedingungen
    • Zur Verwendung kommt ausschließlich ausgesuchtes und sorgfältig verarbeitetes Material für unsere Schwimmbadanlagen.
    • Im Rahmen der Garantie schadhaft oder unbrauchbar gewordene Teile, welche nicht durch schädigende Einwirkungen/ Bedienungs- oder Wartungsfehler entstanden sind und innerhalb von 2 Jahren, ab Lieferung angezeigt werden, können von uns nach Prüfung durch unsere Firma, kostenlos repariert oder ausgetauscht werden. Hiervon ausgenommen sind Schäden durch Verschleiß, welche einer Abnutzung unterliegen.
    • Die Garantie beschränkt jedoch nur auf die Behebung von Schäden, welche durch Materialfehler, nicht jedoch durch schädigende Einwirkungen bzw. unsachgemäße Bedienung und/ oder etwaige Bedienungs-/Wartungsfehler entstanden sind.
    • Schäden durch Dritte unterliegen keiner Garantie.
    • Die Garantie erlischt, sollten innerhalb des Garantiezeitraums technische Veränderungen/Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte vorgenommen werden.
    • Die Garantieverpflichtung ist ausnahmslos von uns zu erbringen. Der Schaden am Liefergegenstand ist sofort nach Feststellung bei uns anzuzeigen.

Die Garantieverpflichtung erlischt sollten Dritte bereits einen Reparaturversuch vorgenommen haben oder die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht erfüllt wurden.

  • Die von uns übernommene Garantie hat zur Voraussetzung, die Verwendung des Schwimmbeckens ausschließlich privat erfolgt und sämtliche Bau-/ Montage-/ Bedienungs-/ Wasseraufbereitungs- und Einwinterungsanleitungen strikt befolgt wurden.
  1. Haftung
    • Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
    • Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechungen und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entsteht (z.B. höhere Versicherungsprämie).
    • Für auftretendes Grundwasser und dadurch entstandene Schäden, wird seitens der Firma Thomas Kornfehl keine Haftung übernommen.
  2. Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
  3. Allgemeines
    • Es gilt österreichisches Recht
    • Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtliche zuständige Gericht in Mattersburg. Gemäß § 14 KSchG richtet sich der Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
    • Erteilte Aufträge an Firma Thomas Kornfehl erhalten erst nach Zustimmung durch die Geschäftsleitung ihre Gültigkeit.
    • Auskünfte von Mitarbeitern der Firma Thomas Kornfehl in Zusammenhang mit Gewährleistungs-/ Garantieansprüchen werden erst dann rechtswirksam, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden.
    • Transportschäden sind vor Übernahme der Sendung zu reklamieren.
    • E-Installationen sind von einem konzessionierten Elektrounternehmen durchzuführen.
    • Änderungen seines Namens, der Firma. Seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
  4. Datenschutzrechtliche Regelung
    • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten aus Anlass der Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung übermittelt werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, etc.) sowie Daten über nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo, etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein Inkassoinstitut, Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt.

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Stand der AGBs: März 2025